Informationen ElektroG
ELEKTRO- UND ELEKTRONIKGERÄTE – INFORMATIONEN FÜR PRIVATE HAUSHALTE
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.
3. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie hier: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf
4. Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.
5. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“
Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne 2016-07-21_12-36-47 weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
6. Weitere Informationen
Wir sind Mitglied des Rücknahmesystems „take-e-back“. Weitere Informationen finden Sie unter www.take-e-back.de
7. Alt-Geräte Rücknahme nach Gesetz
Beim Kauf eines Elektro- und Elektronikgerätes hast du nach Gesetz die Möglichkeit, ein Altgerät kostenlos abzugeben. Voraussetzung ist, dass das Altgerät der gleichen Geräteart wie das Neugerät angehört und im Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt.
Zudem sieht das Gesetz vor, dass du bei der Lieferung des Neugeräts dein Altgerät kostenlos mitgeben kannst. Dies gilt im Fernabsatz für Elektro- und Elektronikgeräte der Kategorien 1, 2 und 4 des Elektrogesetzes. Weitere Informationen findest du im ElektroG3 Gesetz.
So einfach funktioniert es:
1. Kontaktiere unseren Kundenservice und beantrage eine Alt-Geräte Rücknahme zusammen mit der Bestellung des neuen Gerätes.
2. Bei der Lieferung deines neuen Gerätes wird dein Altgerät kostenlos mitgenommen.
Der Umwelt zuliebe: Auch der Transport von Elektrogeräten verbraucht Ressourcen und belastet unsere Umwelt. Bitte hilf uns diesen Ressourcenverbrauch so gering wie möglich zu halten und bestell die kostenlose Altgeräte-Rücknahme nur, wenn du sie tatsächlich benötigst.